Die Trennung ist der erste Schritt Richtung Scheidung. Im Rahmen der Trennung werden oft die Weichen für den weiteren Verlauf der Einkommens - und Vermögensverteilung sowie den Verbleib der Kinder gestellt. In diesem Artikel werden wir uns als Rechtsanwalt für Familienrecht mit den verschiedenen Aspekten einer Trennung befassen und geben Ihnen 5 wichtige Tipps.
Trennung bedeutet, dass zwischen den Ehegatten keine häusliche Gemeinschaft mehr besteht und keine wechselseitigen Versorgungsleistungen erbracht werden. Die Trennung muss ausdrücklich erklärt werden. Ein Rechtsanwalt kann einen Trennungsbrief schreiben, mit dem auch weitere Ansprüche geltend gemacht werden. Meist zieht einer der beiden Ehegatten aus, aber das Getrenntleben kann auch in der Ehewohnung stattfinden. Wichtig ist dann, dass die Ehegatten sich innerhalb der Ehewohnung separate Lebensbereiche schaffen, getrennt voneinander schlafen, keine intime Beziehung haben und unabhängig voneinander wirtschaften. Die Trennung setzt das für die Scheidung notwendige Trennungsjahr in Gang.
Tipp: Die Trennung unter einer einem Dach ist vor allem geeignet für kinderlose Ehen, und solche, in denen wechselseitig kein unterhalt gezahlt wird. Im Streitfall muss der Antragsteller im Scheidungsverfahren die Trennung beweisen.
Die gemeinsame Immobilie ist oft ein zentraler Punkt bei einer Trennung. In vielen Fällen stellt sich die Frage, wer aus der gemeinsamen Wohnung oder dem gemeinsamen Haus auszieht. Dies kann durch eine einvernehmliche Vereinbarung der Ehegatten geregelt werden. Wenn das nicht funktioniert, kann eine gerichtliche Entscheidung durch Wohnungszuweisung beantragt.
Wenn ein Partner die Immobilie allein nutzt, kann es sein, dass er dem anderen Partner eine Nutzungsentschädigung zahlen muss. Diese muss aber beziffert und durch den berechtigten Ehegatten verlangt werden. In diesem Rahmen wird auch zu klären sein, wer die Kredite und Hauslasten in der Trennungsphase trägt.
Tipp: Ziehen Sie nicht vorschnell aus der gemeinsamen Immobilie aus! Sie haben zwar grundsätzlich ein Rückkehrrecht innerhalb von 6 Monaten. Dennoch kann ein Auszug Fakten schaffen in Hinblick auf die weitere Nutzung der Immobilie!
Der Unterhalt ist ein weiterer wichtiger Aspekt einer Trennung. Hierbei wird zwischen dem Trennungsunterhalt für den bedürftigen Ehegatten und dem Kindesunterhalt für gemeinsame Kinder unterschieden. Der Trennungsunterhalt dient dazu, den bedürftigen Ehegatten finanziell zu unterstützen, wenn dieser nach der Trennung nicht in der Lage ist, seinen Lebensunterhalt selbst zu bestreiten. Beim Kindesunterhalt steht das Wohl des Kindes im Mittelpunkt. Es ist wichtig, dass beide Elternteile ihren finanziellen Verpflichtungen nachkommen, um die Bedürfnisse der Kinder zu sichern. Die Berechnung des Unterhalts erfolgt nach festgelegten Kriterien. Die Grundsätze der Unterhaltsberechnung sind in den Leitlinien der Oberlandesgerichte niedergelegt. Als Rechtsanwalt können wir den Ehegatten zur Erteilung von Auskunft über sein Einkommen und Vermögen auffordern. Anhand der Auskünfte kann der Unterhalt berechnet und verlangt werden.
Tipp: Unterhalt muss geltend gemacht werden, damit eine Zahlungsverpflichtung entsteht. Rückwirkend kann Unterhalt nur verlangt werden ab dem Zeitpunkt der Inverzugsetzung des anderen Ehegatten. Dies geschieht mit dem schriftlichen Verlangen von Auskunft und Unterhalt!
Eine Trennung mit Kindern ist besonders komplex und erfordert viel Fingerspitzengefühl. Es ist wichtig, dass die Eltern sich darüber einig sind, wie sie die Kinder betreuen und unterstützen wollen. Hierbei geht es um Fragen des Sorgerechts, des Umgangsrechts und der finanziellen Unterstützung. Es ist ratsam, dass die Eltern eine Vereinbarung über diese Fragen treffen, um die Kinder vor weiteren Belastungen zu schützen. Es ist auch wichtig, dass die Eltern versuchen, die Kinder aus ihren Konflikten herauszuhalten und ihnen Sicherheit und Stabilität bieten. Sollte eine Einigung der Kindeseltern wegen Sorgerecht und umgangsrecht betreffend die gemeinsamen Kinder nicht möglich sein, ist erster Ansprechpartner das Jugendamt. Wenn dort eine Vermittlung gescheitert ist, kann ein Rechtsanwalt diesbezügliche Anträge bei dem Familiengericht stellen.
Tipp: Für die Kinder soll aus familienrechtlicher Sicht bei Trennung möglichst alles so bleiben, wie es ist. Wer im Trennungsfall ein Wechselmodell wünscht, sollte daher vor Trennung schon großen Anteil an der Kinderbetreuung haben.
Wenn Paare gemeinsame Konten haben, müssen sie entscheiden, was mit diesen Konten nach der Trennung passieren soll. Es ist wichtig, dass beide Parteien sich über die Verteilung des Geldes einig sind und gegebenenfalls die Konten auflösen oder aufteilen. Hierbei ist es empfehlenswert, sich rechtzeitig über diese Fragen zu verständigen, um Streitigkeiten zu vermeiden und eine faire Lösung zu finden. Nicht abgesprochene oder ungewöhnliche Entnahmen können den Weg in einen langjährigen Rosenkrieg ebnen.
Tipp: Im Trennungsfall sollten alle gemeinsamen Konten aufgelöst werden, um in Hinblick auf eine mögliche Scheidung dem Vorwurf des gemeinsamen Wirtschaftens zu entgehen.
Ähnlich wie bei gemeinsamen Konten müssen Paare auch entscheiden, wie sie mit gemeinsamen Schulden umgehen wollen. Es ist wichtig, dass beide Parteien sich über die Aufteilung der Schulden einig sind und gegebenenfalls eine Vereinbarung über die Rückzahlung treffen. Grundsätzlich gilt, dass jeder Ehegatte für seine eigenen Schulden haftet, bei gemeinsam unterschriebenen Kreditverträgen haften die Ehegatten für gemeinsam als sogenannte Gesamtschuldner.
Tipp: Wenn möglich, kündigen Sie gemeinsame Verträge. Andernfalls klären Sie die einvernehmliche Entlassung aus bestehenden Verträgen wie Mietvertrag und Darlehensvertrag.
Bereits bei Trennung entstehen eine Vielzahl rechtlicher Ansprüche und eine Trennung ist der Schritt für eine spätere Scheidung. Durch die nicht rechtzeitige Geltendmachung von Ansprüchen auf Trennungsunterhalt, Kindesunterhalt, Nutzungsentschädigung können Ihnen ebenso Nachteile entstehen wie durch eine nicht korrekt erklärte oder eine nicht vollständig vollzogene Trennung.
ÜBER DEN AUTOR
Patrick Inhestern
Patrick Inhestern ist Rechtsanwalt seit 2005. Seitdem berät und vertritt er seine Mandanten erfolgreich bei Ehescheidungen sowie allen Themen, die damit zusammenhängen. Seit 2009 ist er auch Fachanwalt für Familienrecht. Insbesondere wenn langjährige Ehen in die Brüche gehen, kann Ihnen der Rechtsanwalt mit seinem Fachwissen den entscheidenden Vorteil verschaffen. Hier liegt sein Schwerpunkt auf der Schaffung einvernehmlicher Lösungen, die den Mandanten finanzielle Sicherheit verschaffen.
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